ZOLLBESTIMMUNGEN

TDie Einfuhr von Waren auf die Färöer-Inseln kann in zwei Gruppen unterteilt werden: zoll- und steuerfreie Importe und Einfuhr anderer Waren.

ZOLL- UND STEUERFREI

Sie können zoll- und steuerfreie Waren einführen, vorausgesetzt, dass:

– die Waren nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht für den Verkauf oder einen anderen Geschäftszweck sind.
– Sie die Waren in Ihrem persönlichen Gepäck mitbringen, damit Sie sie auf Wunsch der Zollbehörden beim Durchlaufen der Zollvorschriften leicht vorzeigen können.

 

Diese Waren können zoll- und steuerfrei eingeführt werden, sofern der Reisende 18 Jahre alt ist:

 

Spirituosen über 22% Alkoholvolumen: max. 1 Liter (bis zu 60%)

Likörwein etc. bis zu 22% Alkoholvolumen: max. 1 Liter

Bier: max. 2 Liter

ODER

Tischwein: Max. 4 Liter

Bier: Max. 2 Liter

ODER

Bier: max. 10 Liter

Zigaretten: max. 200 Stück

ODER

Zigarillos: max. 100 Stück

ODER

Zigarren: max. 50 Stück

ODER

Tabak: max. 250 Gramm

 

Darüber hinaus kann jeder zoll- und steuerfrei einführen:

Parfüm: max. 50 g.

Eau de Toilette: max. 250 ml.

Schokoladenprodukte: max. 3 kg.

Soda: max. 10 Liter

ANDERE GÜTER

Sie dürfen andere Waren ohne Zoll und Steuern einführen, sofern der Gesamtwert dieser Waren 2.500 DKK nicht übersteigt. Wenn der Gesamtwert 2.500 DKK übersteigt, sind Zollen und Steuern in Höhe des Gesamtwertes zu entrichten.

Waren, die aus mehreren Einzelteilen bestehen, die ein Ganzes bilden, zusammen funktionieren oder normalerweise zusammen verkauft werden und deren Gesamtwert auf mehr als DKK 2.500,- beläuft, sind zoll- und steuerpflichtig. Sie können auch nicht in Teilen importiert werden, z.B. mehrfach oder von mehreren Personen, obwohl der Wert jedes Teils weniger als DKK 2.500,- beträgt.

Weitere Informationen zu den Zollbestimmungen finden Sie auf der Website von Taks.

VERWANDT